Allgemeine Geschäftsbedingungen Individuelle private Stadtführungen - Simone Brokmeier

 
Evtl. anfallende Eintrittsgelder sowie Transportkosten sind im Preis nicht enthalten.


Buchung und Vertragsabschluss
Sie erhalten ein Angebot für Gästeführungen je nach gewünschten Leistungen.
Die Buchung für die Gästeführungen muss schriftlich erfolgen und wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung schriftlich, per E-Mail oder Fax bestätigt wird. Durch die Buchung erklärt sich der Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Mündliche Absprachen bedürfen der Bestätigung in Schriftform. 


Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen hinsichtlich der Termine und Preise ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung.


Honorar
Das Honorar richtet sich nach den Vorgaben des Tourismusamts München. Im Honorar der Gästeführerin sind die Eintrittsgelder nicht enthalten und müssen vom Auftraggeber vor Ort bezahlt werden.
50% des Honorars sind sofort fällig nach Eingang der Auftragsbestätigung
50% spätestens am Tag der Leistung


Stornierung – Rücktritt durch den Auftraggeber

Bei Auftragsstornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor dem im Vertrag festgelegten Termin der Auftragserfüllung wird die Anzahlung i.H.v. 50% einbehalten.
Beim Rücktritt des Auftraggebers später als 24 vor dem Termin der Auftragsleistung wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Das Nichterscheinen am vereinbarten und in der Auftragsbestätigung angegebenen Treffpunkt gilt als Rücktritt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet.

Verspätung

Die Gästeführerin wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Danach verlässt sie den Treffpunkt und stellt das vereinbarte Honorar in Rechnung.
Bei einer verspäteten Ankunft der Gäste wird die Führung zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt beendet. Eine Verlängerung der Führung um die durch die Verspätung versäumte Zeit kann nur gegen einen Aufpreis gewährleistet werden, falls es für die Gästeführerin aus terminlichen Gründen möglich ist.


Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände  

Die Veranstaltungen, auch die Außentermine, finden bei jedem Wetter statt. Verzichtet der Veranstaltungsnehmer seinerseits am Veranstaltungstag auf die Erbringung der Leistung, wird das Gesamthonorar fällig. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Gästeführerin als auch der Veranstaltungsnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann die Gästeführerin für den verplanten Zeitaufwand eine angemessene Entschädigung verlangen.


Haftung

Die Gäste beteiligen sich an allen Führungen, Rundgängen und Rundfahrten auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Gästeführerin ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Wird im Rahmen einer Veranstaltung zusätzlich eine Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder privatwirtschaftlichen Beförderungsmitteln genutzt, haftet die Gästeführerin nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist München.

 

Salvatorische Klausel

Bei Änderung, Ungültigkeit oder Wegfall eines Punktes der AGBs bleiben alle anderen Punkte in Kraft.